Anwalt BerufsunfähigkeitSpezialisierter Anwalt mit langjähriger Erfahrung
Spezialisierte Kanzlei bei Berufsunfähigkeit (BU)
Das Beste ist, die BU-Versicherung wird nie gebraucht. Wenn allerdings der Fall eintritt, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, ist diese Versicherung eine wichtige finanzielle Absicherung. Umso wichtiger, jetzt das Richtige zu tun. Meine Empfehlung: Wenn Sie eine Rente wegen Berufsunfähigkeit beantragen müssen, wenn Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben oder wenn es Streitigkeiten mit dem Berufsunfähigkeitsversicherer gibt, sollten Sie sich von einem erfahrenen Anwalt für Berufsunfähigkeit beraten und vertreten lassen.
Einer meiner Schwerpunkte im Bereich Versicherungsrecht sind Fälle der Berufsunfähigkeitsversicherung. Oder anders gesagt, beim Thema Berufsunfähigkeit kenne ich mich bestens aus. Wenn Sie also einen Expertenrat brauchen oder einen kompetenten Ansprechpartner für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche suchen, nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie allgemein oder bei Leistungsablehnung des BU-Versicherers und setze Ihre Ansprüche außergerichtlich sowie vor Gericht durch.
Kurz: Bei mir erhalten Sie eine umfassende Beratung und anwaltliche Unterstützung bei versicherungsrechtlichen Fragen und bei allen Fragen zum Thema Berufsunfähigkeit oder wenn es Probleme im BU-Verfahren (z. B. Leistungsprüfung, Leistungsbewilligung, Leistungseinstellung nach ursprünglicher Bewilligung) gibt.
Was ich für Sie tun kann
Viele Menschen unterschätzen die Komplexität in Versicherungs- und Berufsunfähigkeitsangelegenheiten. Oftmals könnten früh entscheidende Weichen gestellt werden, um gerichtliche Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten mit Versicherungen zu vermeiden. Spätestens bei Zahlungs-/Leistungsverweigerung des Versicherers lohnt es sich, kompetenten Rat vom Anwalt einzuholen. Besser wäre es, sich beispielsweise bereits vor der Erstellung des BU-Leistungsantrages beraten zu lassen.
Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, haben Sie mit mir eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwältin, die Sie, wenn nötig, auch vor Gericht vertreten kann.
- Fachberatung zum Thema Berufsunfähigkeit / Leistungsansprüche
- Prüfung des BU-Versicherungsvertrags/ der Versicherungsbedingungen
- Juristische Überprüfung der BU-Leistungsablehnung
- Vertretung Ihrer Ansprüche gegenüber BU-Versicherung (gerichtlich/außergerichtlich)
Kurz & Knapp
Eckpunkte zum Thema Berufsunfähigkeit
Die Versicherung bei Berufsunfähigkeit
Im Falle der Berufsunfähigkeit (BU), soll die Berufsunfähigkeitsversicherung finanzielle Sicherheit gewährleisten. Die volle Rente (100 %) steht dem Versicherungsnehmer in der Regel zu, wenn dieser zu mehr als 50 % berufsunfähig geworden ist. Wichtig: Die private Berufsunfähigkeitsrente ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Ich informiere Sie hierzu gerne im Detail in einem persönlichen Gespräch.
Wie viel BU-Rente steht mir zu?
Wie hoch Ihr Anspruch auf eine monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit ist, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem BU-Vertrag ab. Die Vertrags- bzw. Versicherungsbedingungen geben auch Aufschluss darüber, inwieweit rückwirkende Leistungen im BU-Leistungsfall eingefordert werden können. Wenn Sie dazu oder andere Fragen zu Ihrem BU-Versicherungsvertrag haben, prüfe ich Ihren Leistungsanspruch gemäß Versicherungsvertrag/-Bedingungen und andere wichtige Faktoren gerne für Sie. Kontaktieren Sie mich.
Anwalt für Berufsunfähigkeit für außergerichtliche Klärung einschalten
Nicht selten ist das Antragsverfahren auf eine Berufsunfähigkeitsrente langwierig. Versicherer verlangen oftmals zeitversetzt unterschiedliche Unterlagen wie ärztliche Atteste und Befundberichte. Einer von vielen Gründen, warum sich die Prüfung von Leistungsanträgen in die Länge zieht. In solchen Fällen kann es sich lohnen, einen Anwalt, der sich auf das Thema Berufsunfähigkeit spezialisiert hat, einzuschalten. Damit Sie als Versicherter Rechtssicherheit erhalten, kann ich Ihren Versicherer mit Fristsetzung in Verzug setzen und viele wichtige Schritte einleiten, damit Sie zu Ihrem BU-Anspruch kommen.
Es gibt Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ihre Versicherung lehnt Ihren Rentenanspruch ab, verzögert die Leistungsprüfung oder hat die Leistungen nach ursprünglicher Bewilligung wieder eingestellt? Nur einige von vielen Gründen, warum mich meine Mandanten als BU-Anwalt beauftragen. Wenn Sie Fragen haben oder meine anwaltliche Unterstützung brauchen, mailen Sie mir kurze Stichworte.
Es gibt Streitigkeiten mit Ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer?
Sie brauchen einen Expertenrat zum Thema Berufsunfähigkeit? Der Beste Weg, Ihre Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen, ist gut beraten und informiert zu sein. Meine Kanzlei für Versicherungsrecht ist auf Fälle von Berufsunfähigkeit spezialisiert. Ich beantworte Ihre Fragen und verhelfe Ihnen gerne zu Ihrem Recht.
Hohe Fachkompetenz
Zügige Abwicklungen
Fachkundige Interessenvertretung
Häufig gestellte Fragen und Antwortenzu Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung und Unfallversicherung
Berufsunfähigkeit liegt nach den Versicherungsbedingungen in der Regel vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben kann.
Ist nach den Versicherungsbedingungen darüber hinaus eine sogenannte abstrakte Verweisung vereinbart, ist erforderlich, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausüben könnte, die sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte und die ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen würde.
Ist nach den Versicherungsbedingungen eine sogenannte konkrete Verweisung vereinbart, liegt Berufsunfähigkeit nur vor, wenn die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Der Versicherer hat das Recht, nachzuprüfen, ob – insbesondere bei einer Besserung des Gesundheitszustandes der versicherten Person – die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit bei der versicherten Person noch vorliegen. Liegen die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit bei der versicherten Person nicht mehr vor, hat der Versicherer das Recht, seine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit einzustellen.
Der Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit und Unfallfolgen, regelmäßig erstreckt er sich über einen längeren Zeitraum hinweg.
Er beginnt in der privaten Krankenversicherung bereits mit der ersten Heilbehandlung. Der Versicherungsfall endet, wenn nach dem medizinischen Befund die Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht.
Krankheit ist ein objektiver, nach ärztlichem Urteil bestehender anormaler, regelwidriger Körper– oder Geisteszustand, der eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen mit sich bringt.
Die Heilbehandlung ist jede ärztliche Tätigkeit (Behandlungsmethode), die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist und die auf Heilung, Besserung oder auch Linderung der Krankheit abzielt.
Die Heilbehandlung beginnt mit der ersten ärztlichen Untersuchung, die auf die Erkennung des Leidens gerichtet ist, unabhängig davon, ob eine endgültige oder richtige Diagnose bereits bei der ersten ärztlichen Untersuchung, oder erst nach weiteren Untersuchungen gestellt wurde und mit der eigentlichen Heilbehandlung begonnen wurde.
Eine Heilbehandlung (Behandlungsmethode) ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Zeit der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Gesundheitsschädigung setzt eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit der versicherten Person voraus, die sich objektiv ärztlich feststellen lässt.
Die Gesundheitsschädigung muss durch das Unfallereignis entstanden sein. Hierbei kommt es allein auf das Ereignis an, welches die geltend gemachte Gesundheitsschädigung unmittelbar ausgelöst hat.
Waren Krankheiten, Gebrechen oder körperliche Veranlagungen für die Gesundheitsschädigung mitursächlich, ist dies im Rahmen der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen zu berücksichtigen.
Invalidität ist eine unfallbedingte, dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person.
Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre dauern wird und eine Änderung nicht zu erwarten ist.
Die Invalidität muss – ja nach den Versicherungsbedingungen – in der Regel innerhalb von 12 bzw. 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein.
Die Invalidität muss – je nach den Versicherungsbedingungen – in der Regel innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein.
Die Invalidität bzw. der Anspruch auf Leistungen wegen Invalidität muss – je nach den Versicherungsbedingungen – in der Regel innerhalb von 15 Monaten beim Versicherer geltend gemacht worden sein.
Die gültigen Versicherungsbedingungen müssen somit auf die in diesen konkret geregelten Fristen überprüft werden. In älteren Versicherungsbedingungen findet sich in der Regel eine Frist von zwölf Monaten (Jahresfrist) für den Eintritt der Invalidität.
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Kanzlei Hannover
Zweigstelle Freiburg
Als spezialisierte Rechtsanwältin für Versicherungsrecht mit langjähriger Erfahrung im Thema Berufsunfähigkeit berate und vertrete ich Sie bei der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen. Kontaktieren Sie mich.
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