Rechtsanwalt Kündigung Hannover
Schnelle Hilfe von erfahrener Fachanwältin

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

Eine Kündigung wie auch die Aufforderung des Arbeitgebers, einen Aufhebungsvertrag (innerhalb von ein, zwei Tagen) zu unterzeichnen, trifft Sie meist völlig unerwartet und wirft sofort viele Fragen auf. Doch Sie sind nicht machtlos – als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hannover stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite. Besonders wichtig: Sie haben nur drei Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung rechtlich vorzugehen. Jeder Tag zählt, und deshalb erhalten Sie bei mir schnelle, kompetente Hilfe. Besonders wichtig bei Aufforderung, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen: Lassen Sie sich nicht zeitlich unter Druck setzen, denn wenn Sie den Aufhebungsvertrag erst einmal unterzeichnet haben, ist es kaum möglich, dies wieder rückgängig zu machen.

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht und vielen erfolgreich bearbeiteten Kündigungsfällen kenne ich die Strategien, die zum Erfolg führen. Als Ihre Anwältin für Kündigung in Hannover setzte ich mich für Ihre Rechte ein – sei es durch eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage oder durch die Aushandlung einer angemessenen Abfindung.

Symbolbild Gesprächsnotizen Anwalt Versicherungsrecht Susanne Schäfer

Sofortiger Kündigungsschutz in Hannover – Ihre 3-Wochen-Frist nutzen

Die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage ist unerbittlich. Versäumen Sie diese Frist, gilt Ihre Kündigung als rechtswirksam – selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft und daher unwirksam war. Diese strenge Regelung macht es umso wichtiger, dass Sie sofort nach Erhalt der Kündigung handeln.

Die Erfahrung zeigt: Viele Kündigungen weisen Fehler auf. Sei es eine fehlende Betriebsratsanhörung, Mängel bei der Sozialauswahl oder eine nicht ordnungsgemäße schriftliche Form. Diese Fehler können Ihre Kündigung unwirksam machen und Ihnen erhebliche Vorteile in Verhandlungen verschaffen.

Als spezialisierte Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Hannover biete ich Ihnen:

  • Schnelle (telefonische) Erstberatung kurzfristig auch außerhalb der üblichen Bürozeiten
  • Sofortige Prüfung der Kündigung auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit
  • Klare Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
  • Umgehende Bewertung aller verfügbaren Handlungsoptionen
  • Terminvereinbarung kurzfristig auch außerhalb der üblichen Bürozeiten

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hannover

Als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht bringe ich die nötige Spezialisierung, das Sie in Ihrem Kündigungsfall benötigen. Meine Kanzlei für Arbeitsrecht liegt zentral in der Hannoverschen Innenstadt und ist vom Hauptbahnhof schnell erreichbar.

Meine Qualifikationen im Überblick:

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
  • Schwerpunkt auf Kündigungsschutzverfahren und Abfindungsverhandlungen
  • Viele erfolgreich bearbeitete Kündigungsfälle
  • Regelmäßige Fortbildungen für aktuelles Fachwissen im Arbeitsrecht
  • Persönliche Beratung mit verständlichen Erklärungen

Die Spezialisierung auf das Arbeitsrecht ermöglicht es mir, auch komplexe rechtliche Situationen schnell zu durchblicken und die beste Strategie für Ihren Fall zu entwickeln. Dabei lege ich besonderen Wert darauf, dass Sie als Mandant immer verstehen, welche Schritte wir gemeinsam unternehmen und warum.

Erfolgreiche Vertretung vor Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht

Meine langjährige Erfahrung vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht ist ein entscheidender Vorteil für Ihre Rechtsdurchsetzung.

Meine Erfolge vor Gericht:

  • Hohe Erfolgsquote bei Kündigungsschutzklagen durch gründliche Vorbereitung
  • Erfahrene Vertretung sowohl in Güteverhandlungen als auch Hauptverhandlungen
  • Bewährte Strategien für optimale Abfindungsverhandlungen
  • Schnelle Lösungsfindung durch gute Beziehungen zu allen Verfahrensbeteiligten

Statistiken zeigen, dass etwa zwei Drittel aller Kündigungsschutzverfahren durch Vergleiche enden. Meine Aufgabe ist es, für Sie die bestmögliche Einigung zu erreichen – sei es eine hohe Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz, falls dies Ihr Ziel ist.

Kündigungsarten und Ihre Rechtsmittel

Die drei Hauptarten der Kündigung:

1

Betriebsbedingte Kündigung

– aufgrund wirtschaftlicher oder organisatorischer Gründe

2

Personenbedingte Kündigung

– wegen dauerhafter Unfähigkeit zur Arbeitsleistung

3

Verhaltensbedingte Kündigung

– als Reaktion auf Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers

Jede dieser Kündigungsarten unterliegt strengen gesetzlichen Voraussetzungen. Arbeitgeber machen häufig Fehler bei der Prüfung dieser Voraussetzungen, was Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Abwehr erhöht.

Betriebsbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigungen sind besonders häufig, aber auch besonders fehleranfällig. Arbeitgeber müssen nicht nur dringende betriebliche Erfordernisse nachweisen, sondern auch eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchführen.

Meine Prüfung umfasst:

  • Dringende betriebliche Erfordernisse:
    Liegt tatsächlich ein Wegfall von Arbeitsplätzen vor?
  • Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten:
    Gibt es freie oder frei werdende Arbeitsplätze?
  • Sozialauswahl:
    Wurden Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten sowie eine etwaige Schwerbehinderung korrekt berücksichtigt?
  • Betriebsratsanhörung:
    Wurde ein bestehender Betriebsrat ordnungsgemäß informiert und angehört?

Fehler in der Sozialauswahl sind besonders häufig. Arbeitgeber übersehen oft, dass auch Teilzeitkräfte oder Mitarbeiter in anderen Abteilungen in die Auswahl einbezogen werden müssen. Solche Fehler können Ihre Kündigung unwirksam machen.

Verhaltensbedingte Kündigung

Bei verhaltensbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine sorgfältige Interessenabwägung vornehmen. Nicht jeder Fehler rechtfertigt automatisch eine Kündigung – das Fehlverhalten muss so schwerwiegend sein, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Wichtige Prüfpunkte:

  • Verhältnismäßigkeit:
    Steht die Kündigung im angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten?
  • Vorherige Abmahnungen:
    Wurden berechtigte, „einschlägige“ Abmahnungen ausgesprochen?
  • Interessenabwägung:
    Überwiegen die Interessen des Arbeitgebers tatsächlich?
  • Wiederholungsgefahr:
    Besteht die Gefahr erneuter Pflichtverletzungen?

Häufig stellen sich Vorwürfe als unberechtigt oder übertrieben heraus. Als Ihre Anwältin decke ich solche Schwächen in der Argumentation des Arbeitgebers auf und nutze sie für Ihre Verteidigung.

Abfindungsverhandlungen und Aufhebungsverträge

Eine Abfindung ist meist kein automatischer Anspruch, sondern das Ergebnis geschickter Verhandlungen. Als erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht kenne ich die bewährten Faustregeln für Abfindungsberechnungen und die Strategien, die zu den besten Ergebnissen führen.

Typische Abfindungsberechnung:

Faktor

Berechnung

Beispiel

Grundregel, sog. „Faustformel“

0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr

10 Jahre × 0,5 × 3.000€ = 15.000€

Bei starken Fehlern

0,75 – 1,0 Bruttomonatsgehälter

10 Jahre × 1,0 × 3.000€ = 30.000€

Bei besonderen Umständen

Bis zu 1,5 Bruttomonatsgehälter

10 Jahre × 1,5 × 3.000€ = 45.000€

Diese Faustregeln sind jedoch nur Orientierungswerte. Die tatsächliche Abfindungshöhe hängt von vielen Faktoren ab: der Stärke Ihrer Rechtsposition, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, Ihrer Verhandlungsposition und den konkreten Umständen des Falls.

Meine Verhandlungsstrategie umfasst:

  • Gründliche Analyse aller Schwächen der Kündigung
  • Berechnung des maximalen Abfindungspotentials
  • Entwicklung einer individuellen Verhandlungsstrategie

Aufhebungsvertrag richtig verhandeln

Manchmal bieten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung an. Doch Vorsicht: Ein schlecht verhandelter Aufhebungsvertrag kann Sie schlechter stellen als eine Kündigungsschutzklage. Als Ihre Beraterin prüfe ich jedes Angebot sorgfältig auf versteckte Nachteile.

Wichtige Verhandlungspunkte

  • Abfindungshöhe:
    Ist das Angebot angemessen im Vergleich zu einer Klage?
  • Freistellung:
    Können Sie sofort von der Arbeitspflicht befreit werden?
  • Sozialauswahl:
    Wurden Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten sowie eine etwaige Schwerbehinderung korrekt berücksichtigt?
  • Arbeitszeugnis:
    Wird ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis vereinbart?
  • Sperrzeit:
    Wird eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermieden?
  • Urlaubsabgeltung:
    Sind alle offenen Ansprüche berücksichtigt?

Der große Vorteil eines Aufhebungsvertrags liegt in der schnellen, einvernehmlichen Lösung ohne langes Gerichtsverfahren. Allerdings müssen alle Bedingungen stimmen, damit Sie nicht Nachteile erleiden.

Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse

Probleme im Arbeitsverhältnis entstehen oft schon durch unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht prüfe ich Ihren Arbeitsvertrag auf rechtliche Mängel und berate Sie zu Ihren Rechten und Pflichten.

Häufige Problembereiche in Arbeitsverträgen:

  • Kündigungsfristen:
    Sind die vereinbarten Fristen rechtlich zulässig?
  • Probezeit:
    Ist die Dauer angemessen und korrekt vereinbart?
  • Überstundenregelungen:
    Sind Pauschalklauseln wirksam vereinbart?
  • Urlaub:
    Ist der vereinbarte Urlaub rechtlich zulässig?

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie in der Regel Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Diese Zeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein und dürfen Ihre beruflichen Chancen nicht beeinträchtigen. Leider entsprechen viele Zeugnisse nicht diesen Anforderungen.

Meine Zeugnisberatung umfasst:

  • Überprüfung des Zeugnisses auf versteckte negative Bewertungen
  • Korrektur unzutreffender oder unvollständiger Angaben
  • Durchsetzung eines angemessenen, wohlwollenden Tons
  • Ergänzung fehlender wichtiger Tätigkeitsbereiche

Ein gutes Arbeitszeugnis ist oft genauso wertvoll wie eine Abfindung, da es Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessert.

Abmahnungen erfolgreich abwehren

Abmahnungen sind häufig der erste Schritt zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Deshalb ist es wichtig, bereits gegen unberechtigte Abmahnungen vorzugehen. Als Ihre Rechtsanwältin prüfe ich jede Abmahnung auf ihre Berechtigung und entwickle die passende Verteidigungsstrategie.

Meine Prüfung einer Abmahnung:

  • Konkretheit:
    Ist der Vorwurf ausreichend konkret beschrieben?
  • Berechtigung:
    Liegt tatsächlich ein vorwerfbares Verhalten vor?
  • Verhältnismäßigkeit:
    Ist eine Abmahnung angemessen oder überzogen?
  • Form:
    Entspricht die Abmahnung den rechtlichen Anforderungen?

Bei unberechtigten Abmahnungen fordere ich deren Entfernung aus der Personalakte und stelle eine Gegendarstellung auf. Dies ist wichtig, um späteren Kündigungen den Boden zu entziehen.

Strategien gegen ungerechtfertigte Abmahnungen:

  • Ausführliche Stellungnahme mit Zurückweisung der Vorwürfe
  • Forderung der Entfernung aus der Personalakte
  • Präventive Beratung zum zukünftigen Verhalten
  • Dokumentation für mögliche spätere Verfahren

Eine erfolgreiche Abwehr von Abmahnungen kann verhindern, dass sich Arbeitgeber auf eine “Abmahnungskette” berufen und damit eine Kündigung rechtfertigen.

Erstberatung und Kostentransparenz

Rechtliche Probleme im Arbeitsrecht erfordern schnelles Handeln. Deshalb erhalten Sie bei mir eine (telefonische) Erstberatung kurzfristig nach Ihrer Kontaktaufnahme. So können wir gemeinsam die Dringlichkeit Ihres Falls bewerten und die nächsten Schritte planen.

Was Sie in der Erstberatung erhalten:

  • Sofortige rechtliche Ersteinschätzung Ihrer Situation
  • Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
  • Aufklärung über alle verfügbaren Handlungsoptionen
  • Transparente Information über die zu erwartenden Kosten
  • Prüfung einer möglichen Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung

Transparenz bei den Kosten ist mir besonders wichtig. Bereits im Erstgespräch erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für arbeitsrechtliche Verfahren vollständig.

Flexible Termingestaltung:

Transparenz bei den Kosten ist mir besonders wichtig. Bereits im Erstgespräch erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für arbeitsrechtliche Verfahren vollständig.

  • Termine auch außerhalb der üblichen Bürozeiten
  • Persönliche Beratung in der Kanzlei
  • Bei Bedarf auch telefonische Beratung

Ihre Anwaltskanzlei im Herzen Hannovers

Meine Kanzlei liegt zentral und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom gesamten Großraum Hannover schnell erreichbar. Für Mandanten mit dem Auto stehen eigene Parkplätze direkt vor der Kanzlei zur Verfügung.

Ausstattung und Barrierefreiheit:

  • Moderne, technische Ausstattung für effiziente Fallbearbeitung
  • Barrierefreie Räumlichkeiten für alle Mandanten zugänglich
  • Diskrete, professionelle Atmosphäre für vertrauliche Gespräche
  • Zentrale Lage mit guter Verkehrsanbindung in Hannover

Die persönliche Betreuung steht bei mir im Vordergrund. Sie haben einen direkten Ansprechpartner und müssen sich nicht durch verschiedene Mitarbeiter kämpfen, um Informationen zu Ihrem Fall zu erhalten.

Kontakt und nächste Schritte

Zeit ist bei Kündigungen der entscheidende Faktor. Zögern Sie nicht, sondern rufen Sie mich sofort an, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder arbeitsrechtliche Probleme aufgetreten sind. Als erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Hannover bin ich Ihr Partner für eine erfolgreiche Lösung.

Die drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung vergehen schneller als Sie denken. Nutzen Sie diese Zeit optimal, um Ihre Rechte durchzusetzen. Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement für Ihre Belange haben Sie die besten Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang Ihres Falls.

Rufen Sie noch heute an und lassen Sie uns in der Erstberatung gemeinsam Ihre Situation besprechen. Eine Kündigung ist nicht das Ende, sondern oft der Beginn neuer Möglichkeiten – vorausgesetzt, Sie handeln rechtzeitig und mit der richtigen rechtlichen Unterstützung.

Als Rechtsanwältin für Kündigung in Hannover kenne ich die Strategien, die zum Erfolg führen. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und lassen Sie uns Ihre Rechte gemeinsam durchsetzen.

Zur Person Susanne Schäfer

Häufig gestellte Fragen und Antworten
zum Arbeitsrecht

Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Es ist wichtig, sofort zu handeln, um Ihre Rechte zu wahren.

Die Kosten variieren je nach Fall. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten. Eine Erstberatung kann oft schnell und kostentransparent erfolgen.

Ja, ich biete Ihnen eine telefonische Erstberatung, um schnelle und unkomplizierte Hilfe zu ermöglichen.

Es gibt betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen, die jeweils unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen haben.

Ein Fachanwalt verfügt über besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Arbeitsrecht, was die Erfolgsaussichten bei Kündigungsschutzklagen deutlich erhöht.

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